Bausparen

Sie möchten sich den Traum „Ihrer vier Wände“ erfüllen oder Sie haben sich diesen Traum bereits erfüllt? Mit Bausparen schaffen Sie sich die Sicherheit, damit Ihr Traum kein Albtraum wird.

  • Sparen für den Erwerb einer Immobilie
  • Zinsgünstiges Nachrangdarlehen
  • Zinssicherheit für die Zukunft
  • Bildung von Rückstellungen z.B. für Schäden
  • Erhalt von staatlichen Förderungen
  • Riester-Förderung möglich

Bausparen wird in der Zeit der Niedrigzinsphase immer wichtiger.
Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich schon heute ab und machen sich vor Schwankungen an den Kapitalmärkten unabhängig.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Vergleich Bausparen


Wohnungsbauprämie


Alleinstehende: Zu versteuerndes Einkommen 35.000,- €

max. geförderte SparsummeFördersatzHöhe der Wohnungsbauprämie
bis 31.12.2020512,00 € Uhr8,8%46,00 €
ab 01.01.2021700,00 €Uhr10,0%70,00 €

Verheiratete/Eingetragene Lebenspartner: Zu versteuerndes Einkommen 70.000,- €

max. geförderte SparsummeFördersatzHöhe der Wohnungsbauprämie
bis 31.12.20201.240,00 € € Uhr8,8%90,00 €
ab 01.01.20211.400,00 € €Uhr10,0%140,00 €

Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie:

  • Mindest-Sparsumme von 50,- € pro Jahr
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Unbeschränkte Steuerpflichtigkeit in Deutschland
  • Maximales Einkommen bis 31.12.2020: 25.600,- Euro (Singles), 51.200,- Euro (Verheiratete)
  • Maximales Einkommen ab 01.01.2021: 35.000,- Euro (Singles), 70.000,- Euro (Verheiratete)

Wichtig: Entscheidend ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Wie hoch dieser Betrag ist, wird vom Finanzamt festgelegt und kann dem letzten Steuerbescheid entnommen werden.

Die Höher der Wohnungsbauprämie richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen des Bausparers, bis zur maximal geförderten Sparsumme (siehe Tabelle oben).

Riester-Förderung für Bausparer - Eigenheimrente

Seit 01 Januar 2008 erhält auch derjenige Zulagen und Steuervorteile, der für die eigenen vier Wände spart und/oder ein Darlehen dafür abbezahlt. Wer bereits einen „Riester-Vertrag“ hat, kann daraus bis 100 Prozent in eine Finanzierung einbringen. 

  • Grundzulage   175,- € p.a.
  • Kinderzulage 300,- € p.a. (ab 2008 geboren)
  • Kinderzulage  185,- € p.a. (vor 2008 geboren)
  • Steuerlicher Vorteil - Beiträge zuzüglich der Zulagen können bis 2.100 € als Sonderausgabe in Abzug gebracht werden.